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COVID-19 - Maskentragpflicht

Der Bundesrat hat an seiner Medienkonferenz vom 19. Oktober die Maskentragpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen zum Schutz der Bevölkerung vor COVID-19 beschlossen. Dies gilt per sofort auch für Sporteinrichtungen und -betriebe, also auch für die Budo-Team Sportschule GmbH im Eingangs- (inkl. Treppenhaus), Empfangs- und Garderobenbereich.

Im Trainingsbereich, also in den Trainingsräumen (Dojos) gilt die Maskentragpflicht nicht. Hier wird auf das bis jetzt wirksame Schutzkonzept und die bisherigen Massnahmen verwiesen. Wenn keine sportlichen Tätigkeiten stattfinden, also z.B. beim Verlassen des Trainings (Pause oder Toilette) gilt generell die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske.

Kinder vor ihrem 12. Geburtstag, sind von der Pflicht ausgenommen.

Während der Trainingsaktivitäten hat jede und jeder Teilnehmer/in seine Maske in seiner Trainingstasche zu verstauen. Es werden keine herumliegenden Masken geduldet. Auch sind die gebrauchten Masken nicht im Budo-Team zu entsorgen. Jede und jeder entsorgt seine persönlich getragene Maske bei sich zu Hause. Damit verhindern wir, dass lose gebrauchte Masken im Garderobenbereich herumliegen und zum Risiko werden.

Budo-Team Sportschule GmbH
19. Oktober 2020

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